Information zur Meldung der Wasserzusatzmengen die aus privaten Wasserversorgungsanlagen
Bei der Wassermenge aus privaten Wasserversorgungsanlagen (z.B. privaten Brunnen, Regenwassernutzungsanlagen), die genutzt (z.B. für Toilettenspülungen) und in den Abwasserkanal geleitet werden, hat der Anschlussnehmer die entsprechenden Schutzwassergebühren zu zahlen.