Information zum Nachweis von auf dem Grundstück verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermengen (Wasserschwundmengen-Absetzmengen)
Wassermengen die auf dem Grundstück verbraucht und nicht in die Kanalisation eingeleitet werden können von der Schmutzwassergebühr abgesetzt werden. In der Regel handelt es sich dabei um Wasser für die Gartenbewässerung. Die Absetzung der Wassermengen ist vor Jahresende von dem Grundeigentümer zu beantragen.
Das Oberverwaltungsgericht NRW (OVG) hat vor einigen Jahren dazu entschieden, dass die Wasserschwundmengen – Absetzmengen durch den Gebührenpflichtigen auf seine Kosten nachgewiesen werden müssen. Dazu kann nach dem OVG die Gemeinde in der Abwassergebührensatzung die Verwendung eines geeichten Wasserzählers zum Nachweis von Wasserschwundmengen vorschreiben. Die Stadt Höxter hat auf der Grundlage der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW eine entsprechende Regelung in § 3 Absatz 5 ihrer Entwässerungsgebührensatzung erlassen.
Der Wasserzähler muss fest in die Wasserleitung eingebaut sein. Wassermengenzähler, die mit einer Steck- oder Schraubverbindung am Wasserhahn angebracht werden, erfüllen diese Voraussetzung nicht. Der Wasserzähler muss zudem geeicht sein und entsprechend der Bundeseichordnung alle 6 Jahre durch einen neuen geeichten Zähler ersetzt werden.
Die Wasserschwundmengen müssen spätestens bis zum 31.12. des laufenden Jahres durch schriftlichen Antrag geltend gemacht werden. Hierbei handelt es sich gemäß Satzung um eine Ausschlussfrist. Später eingereichte Anträge werden nicht mehr berücksichtigt. Diese Ausschlussfrist muss eingehalten werden, damit die anerkannte Wasserschwundmenge in den Anfang des Folgejahres zu erstellenden Jahresgebührenbescheid übernommen werden kann.
Frischwasser, welches in Schwimmbecken/Pools jeglicher Art eingeleitet wird, ist als Schmutzwasser einzustufen. Nach der Entwässerungssatzung der Stadt Höxter besteht für dieses Abwasser die Abwasserüberlassungspflicht. Es ist daher in die öffentliche Kanalisation einzuleiten. Frischwasser, welches zur Befüllung von Schwimmbecken verwendet wurde, ist daher vom Abzug ausgeschlossen.
Für die zukünftigen Anträge verwenden Sie bitte das beigefügte Antragsformular. Dieses finden Sie auch auf unserer Internetseite unter http://seh-hoexter.de/service-und-gebuehren/formulare. Dort ist auch die Entwässerungsgebührensatzung hinterlegt.
Freundliche Grüße
Ihre
Stadtentwässerung Höxter GmbH