Neuigkeiten

von der Stadtentwässerung Höxter GmbH

Information zum Nachweis von auf dem Grundstück verbrauchte oder zurückgehaltenen Wassermengen

Wassermengen die auf dem Grundstück verbraucht und nicht in die Kanalisation eingeleitet werden können von der Schmutzwassergebühr abgesetzt werden. In der Regel handelt es sich dabei um Wasser für die Gartenbewässerung. Die Absetzung der Wassermengen ist vor Jahresende von dem Grundeigentümer zu beantragen.