Kleinkläranlagen
In Gebieten, die nicht durch einen öffentlichen Schmutz- oder Mischwasserkanal erschlossen sind, besteht die Möglichkeit die Schmutzwasserentsorgung durch eine Kleinkläranlage zu organisieren. Eine vollbiologische Kleinkläranlage ist gemäß den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik zu errichten und zu betreiben. Außerdem sind die geltenden Anforderungen zu beachten, die sich insbesondere aus der Bauartzulassung und der DIN 4261 beziehungsweise der DIN EN 12566 ergeben.
Weiterhin ist eine wasserrechtliche Erlaubnis für den Betrieb einer Kleinkläranlage zu beantragen. Die Entsorgung des Fäkalschlamms aus Kleinkläranlagen erfolgt durch bestimmte Unternehmen, die durch die SEH zugelassen und vertraglich gebunden sind.
Formulare und Anträge
Unsere hilfreichen Formulare und Anträge im PDF-Format finden Sie hier.
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