Neuigkeiten

von der Stadtentwässerung Höxter GmbH

Information zur Meldung der Wasserzusatzmengen die aus privaten Wasserversorgungsanlagen

Bei der Wassermenge aus privaten Wasserversorgungsanlagen (z.B. privaten Brunnen, Regenwassernutzungsanlagen), die genutzt (z.B. für Toilettenspülungen) und in den Abwasserkanal geleitet werden, hat der Anschlussnehmer die entsprechenden Schutzwassergebühren zu zahlen.

Information zum Nachweis von auf dem Grundstück verbrauchte oder zurückgehaltenen Wassermengen

Wassermengen die auf dem Grundstück verbraucht und nicht in die Kanalisation eingeleitet werden können von der Schmutzwassergebühr abgesetzt werden. In der Regel handelt es sich dabei um Wasser für die Gartenbewässerung. Die Absetzung der Wassermengen ist vor Jahresende von dem Grundeigentümer zu beantragen.