Stadtentwässerung Höxter GmbH

Qualität und Wirtschaftlichkeit.

Unzulässige Einleitungen

Abwässer, die geeignet sind, die Funktion von Kanalnetz und Kläranlagen zu beeinträchtigen (z. B. Farben und Lacke, Fettreste, Waschmittel, Kehricht, Medikamente, Zigaretten, Motoröl, Nahrungsmittelreste, Hygieneartikel und Textilien…), dürfen nicht in diese eingeleitet werden.

» Entwässerungssatzung