Neuigkeiten

von der Stadtentwässerung Höxter GmbH

Information zur Meldung der Wasserzusatzmengen die aus privaten Wasserversorgungsanlagen z. B. private Brunnen oder Regenwassernutzungsanlagen in den Abwasserkanal eingeleitet werden.

Bei der Wassermenge aus privaten Wasserversorgungsanlagen (z.B. privaten Brunnen, Regenwassernutzungsanlagen), die genutzt (z.B. für Toilettenspülungen) und in den Abwasserkanal geleitet werden, hat der Anschlussnehmer die entsprechenden Schutzwassergebühren zu zahlen. Der Mengennachweis ist durch einen auf seine Kosten eingebauten ordnungsgemäß funktionierenden Wasserzähler zu führen. Der Nachweis über den ordnungsgemäß funktionierenden Wasserzähler obliegt dem Gebührenpflichtigen.

Der Wasserzähler muss geeicht sein und entsprechend der Bundeseichordnung alle 6 Jahre durch einen neuen geeichten Zähler ersetzt werden.

Die Stadt Höxter hat eine entsprechende Regelung in § 3 Absatz 4 und § 11 ihrer Entwässerungsgebührensatzung
erlassen.

Die Wasserzusatzmengen müssen spätestens bis zum 31.12. des laufenden Jahres durch schriftliche Meldung bei der Stadtentwässerung eingereicht werden. Diese Frist muss eingehalten werden, damit die Wasserzusatzmenge in den Anfang des Folgejahres zu erstellenden Jahresgebührenbescheid übernommen werden kann. Werden die Angaben verweigert bzw. nicht gemeldet, kann die Gemeinde die für die Berechnung maßgebende Merkmale schätzen oder durch einen anerkannten Sachverständigen auf Kosten des Gebührenpflichten schätzen lassen.

Für die zukünftigen Meldungen verwenden Sie bitte das beigefügte Meldeformular. Dieses finden Sie auch auf unserer Internetseite unter http://seh-hoexter.de/service-und-gebuehren/formulare. Dort ist auch die Entwässerungsgebührensatzung hinterlegt.

Freundliche Grüße

Ihre

Stadtentwässerung Höxter GmbH